[ Auszug: Ist ein Beamter, der vermöge seiner Amtspflicht einen anderen zur
Geschäftsführung für einen Dritten zu bestellen oder eine solche
Geschäftsführung zu beaufsi ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]